Sorry, meine Posts häufen sich zur Zeit etwas, aber es ist vordringlich, dass ich euch Legalley vorstelle – und auf Aktuelles aus der Legal Tech Szene hinweise:

Also: Legalley ist in unerer Comic-Serie die smarte, junge Anwältin, die unsere bestandenen Rechtsakteure Justine, Justy und Justoy herausfordert. Sie hat in Zürich Recht studiert (MLaw) und das Anwaltspatent erworben. Danach kam der LLM. an der renommierten Columbia University in New York, Ein Doktorat ist ev. in Sicht, aber Legalley wartet noch auf den ultimativen Legal Tech-Hype für ein tolles Diss.-Thema.

Eigentlich heisst Legalley Legalia Rüdisühli, aber wegen der vielen US-Connections, wobei man sich beim Vornamen nennt, ist das anglifizierte Legalley passender.

Sie ist derzeit etwas aufgeregt, denn sie hat heute Sonntagmorgen beim Frühstück auf dem Balkon den Tages Anzeiger (vom 26. Mai 2018, S. 45 f.) gelesen: “Der Roboter-Anwalt ist da“. Der Artikel bezieht sich auf Programme, die viel schneller sind als Rechtsexperten. Dazu fand Anfang Mai auch ein Legal Tech Forum bei Weblaw in Bern statt. Legalley fragt sich nicht zu Unrecht: Werden die Anwälte bald abgeschafft? Hoffentlich nicht, sie sind doch so sympathisch!

 

Der Jusletter-Artikel vom 30. April 2018 befasst sich mit einem Thema, das Justoy sehr beschäftigt:Gabriel Jaccard widmet sich der digitalen Identität und den juristischen Herausforderungen, die mit der Schaffung des Homo digitalis einhergehen. Neben Einblicken in laufende Gesetzgebungsverfahren (E-ID-Gesetz) und in die Thematik des Datenschutzes stellen Zitate und Szenen aus dem Film «Matrix» die Thematik in einen Zusammenhang.

 

Ius est Ars oder vielleicht gibt es eine besondere „ars“ iudicandi, die als Kunst über die blosse Logik hinausgeht und zu einem (inhaltlich und formal, sprachlich und visuell) schönen Urteil führt? Wir freuen uns darauf… Ein Prosit auf die neuen BGEs!!! Justy macht sich jedenfalls bereits an die Arbeit.

 

Das Recht sollte interdisziplinärer angegangen werden. Nicht nur wie bisher mit scheuen Seitenblicken zu Psychologie, Soziologie oder Ökonomie, Medizin und Technik usw., sondern auch zu Grafik und Kunst: Wenn sich ein Urteil gut grafisch darstellen lässt, ist es wahrscheinlich auch inhaltlich konsistent. Das wäre so die juristische Neunerprobe.  Wenn gewisse schwer verständliche Teile mit visuellen Elementen aufgelockert werden, kommen sie gut beim Adressaten an. Farben und Formen erleichtern das Verständnis und die Wissensaufnahme. Und erzeugen zudem Wohlbefinden beim Lesen und Anschauen. Recht wird dann „anschaulich“ (K.F. Röhl, 2007).

 

An alle, die sich für Rechtsvisualisierung interessieren: Unser Verein hatte eine sehr interessante Mitgliederversammlung am Dienstag, 24. April 2018 und die neue Devise lautet: VISUAL LEGAL TECH! In diesem Sinne werdet ihr weiterhin von uns hören oder sehen/lesen, Justy, Justine und Justoy freuen sich bereits auf neuen intellektuellen Schabenack im juristischen Dschungel. Liebe Grüsse Caroline Walser Kessel

Liebe Freunde, hattet Ihr schon Zeit, die NZZ vom Freitag, 20. April 2018 zu lesen? Auf Seite 14 ist ein spannender Artikel über medizinisches Self-Tracking von Alan Niederer zu lesen. Justy, Justine und Justoy haben sich auch mit den neuen technischen Errungenschaften befasst.

Liebe Freunde, in Zürich wird zurzeit gefeiert: Sechseläuten 2018! Aus aktuellem Anlass wollen wir doch wissen, was unsere Juristenfamilie so treibt: Justy läuft am Kinderumzug mit! Viel Spass, gute Bratwurst und Prosit Cüpli!

Caroline

Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit ist in der BV verankert und im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann konkretisiert. Trotzdem ist der Grundsatz in der Praxis noch nicht umgesetzt. Das Bundesgericht hat bislang zwei Methoden zur Lohngleichheitsanalyse zugelassen: Die Arbeitsbewertung und die Regressionsanalyse. Steve Binggeli, Oliver Schröter und Jennifer Bieri stellen diese vor und diskutieren die Voraussetzungen für deren wissenschaftliche und rechtskonforme Anwendung auf verschiedenen Ebenen. Der Beitrag erscheint auf Deutsch und Französisch.

Justy und Justine sind da nicht ganz einig, was gleicher Lohn für Mann und Frau bedeutet...

 

Liebe Freunde! Zum Start in die neue, kurze Woche etwas halbwegs Juristisch-seriöses: In der Zeitschrift für Schweizerisches Recht ZSR 137 (2018) I Heft 1 ist ein Aufsatz von Rolf H. Weber/ Florent Thouvenin erschienen mit dem Titel: "Dateneigentum und Datenzugangsrechte - Bausteine der Informationsgesellschaft?" Sehr lesenswert! Justy, Justine und Justoy haben dazu Stellung genommen: